Viele Rechtsgeschäfte müssen beurkundet werden, damit sie rechtliche Wirksamkeit entfalten. Das gilt beispielsweise für Rechtsgeschäfte, die ein Grundstück / eine Immobilie zum Gegenstand haben. Auch bei bestimmten familienrechtlichen Gestaltungen wie bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist die Beurkundung für die rechtliche Wirksamkeit zwingend. Unterschriften und Abschriften müssen in manchen Kontexten beglaubigt werden, damit sie als richtig anerkannt werden. Beurkunden und beglaubigen kann ein Notar.
Die Tätigkeit eines Notars geht über seine Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeiten hinaus. Er ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und hat deshalb ebenso die Aufgabe, Menschen unparteiisch im Hinblick auf wichtige Verträge und Vereinbarungen zu beraten. Hier geht es unter anderem darum, die Beteiligten über die Inhalte eines Rechtgeschäftes zu informieren und dabei vor allem die Pflichten zu verdeutlichen, die mit einer bestimmten rechtlichen Vereinbarung einhergehen.
Als Notar stehe ich Ihnen in den verschiedensten Urkunds- und Beglaubigungsangelegenheiten zur Verfügung wie etwa bei
Hauskauf und Hausverkauf
Nießbrauch
Grundschulden und Hypotheken
der Begründung von Wohnungseigentum
Eheverträgen
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Testamenten und Erbverträgen
Adoptionen
Unterschriftsbeglaubigungen
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Firmengründungen wie für eine GmbH, AG, UG, KG und anderen